1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (Stern-Reisen UG) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande. Der Vertrag wird dem Reiseteilnehmer (und/oder dem gesetzlichen Vertreter) umgehend ausgehändigt.
2. Bezahlung
Mit dem Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 200 € fällig und wird ohne weitere Aufforderung auf das vom Reiseveranstalter genannte Konto überwiesen. Der Betrag wird auf den Reisepreis angerechnet und ist bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Reise fällig. Bei einer Anmeldung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn einer Reise ist der volle Betrag beim Erhalt der Anmeldung fällig. Die Reisedokumente werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des vollständigen Reisebetrages zugesandt (spätestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn).
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Reisebestätigung unter Berücksichtigung der beworbenen Informationen im Prospekt
und der Webseite. Die beworbenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend, dieser behält sich jedoch vor aus sachlich berechtigtem, nicht vorhersehbaren oder erheblichen Gründen vor
Vertragsabschluss Änderungen der Prospektangaben zu erklären. Hierüber wird der Reiseteilnehmer umgehend informiert.
4. Rücktritt durch den Reisenden
Dem Reisenden ist es möglich jederzeit von der Reise zurück zu treten. Hierzu bedarf es der Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt der Reisende ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so ist Stern-Reisen berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen.
Diese beträgt in % des Reisepreises:
- bis 6 Monate vor Reiseantritt: 20 %
- bis 8 Wochen vor Reiseantritt: 50 %
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 70 %
- bis 15 Tage vor Reiseantritt: 80 %
-bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 %.
Dem Reisenden ist es möglich bis zum Reiseantritt eine Ersatzperson zu stellen. Dies bedarf der Schriftform und ist vom Reiseveranstalter im Einzelfall zu prüfen und zu genehmigen. Eine Umbuchungsgebühr von 120,- EUR wird in jedem Fall erhoben.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter führt Reisen für Menschen mit Behinderungen durch. Vollständige und richtige Angaben zum Reiseteilnehmer und dem Reiseanmelder beim
Anmeldeverfahren (Anmeldeformular und Teilnehmerbogen) werden vorausgesetzt.
In folgenden Fällen kann der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten bzw. nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig und wiederholt stört (ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters) oder sich maßgeblich vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Im Falle einer Kündigung durch den Reiseveranstalter, behält dieser den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Etwaige durch die Kündigung verursachten Mehrkosten (z.B. Bereitstellung einer Begleitperson bei Rückreise) werden in voller Höhe vom Reisenden getragen.
Fällt der eingeplante Betreuer(in) einer Individualreise (1:1-Reise) kurzfristig aus und kann die Reise nicht antreten, ist Stern-Reisen berechtigt, sofern kein Ersatz gefunden wird, die Reise zu stornieren. In diesem Falle werden alle vom Kunden geleisteten Zahlungen werden zu 100% zurückerstattet.
b) Bis drei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der in der Vorabbestätigung der Reisebuchung vermerkten Mindestteilnehmerzahl.
Der Reisende wird in diesem Falle unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis gesetzt. Die Rücktrittserklärung bedarf der
Schriftform. Alle vom Kunden geleisteten Zahlungen werden zu 100% zurückerstattet, ein weiterer Anspruch besteht jedoch nicht.
6. Haftung des Reiseveranstalters
Stern-Reisen UG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen und der Webseite angegebenen Reiseleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Die bedingt, das
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung.
8. Mitwirkungspflicht
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer möglichst schnellen Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist stets verpflichtet, alle Maßnahmen zur Behebung einer evt. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseteilnehmer ist selbst für die Einhaltung aller Vorschriften, die für die Durchführung der Reise Voraussetzung, verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften (z. B. Zahlung von Rücktrittskosten) erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
10. Gerichtsstand und Verjährung
Gerichtsstand ist Hamburg. Alle Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter gegenüber geltend machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 3 Monate nach Ende der Reise.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12. Insolvenzabsicherung
Stern-Reisen UG ist gemäß §§ 651 BGB gegen Insolvenz abgesichert. Die Sicherungsscheine werden mit den Reisedokumenten zugesandt.
13. Versicherungen
Unsere Reise-Versicherungshinweise sind als Rat und Empfehlung zu verstehen, sich auf Reisen ausreichend und umfangreich zu versichern.
Stern-Reisen UG ist während den Reisen Haftpflichtversichert. Allerdings ist die Haftpflichtversicherung subsidiär zu verstehen, d.h. sie tritt nur dann ein ( und auch nicht in jedem Falle), wenn keine eigene Haftpflichtversicherung des Kunden besteht.
14. Datenschutz
Alle Daten werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und des Datenschutzrechts der Europäischen Union (DSGVO) verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Webseite unter: https://www.sternreisen-hamburg.de/j/privacy
15. Verwendung von Bildmaterial
Während der Veranstaltungen entstandene Fotos können vom Veranstalter zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Der Teilnehmer tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den Veranstalter ab. Ist der Teilnehmer nicht mit der Verwendung dieser Bilder einverstanden, hat er dies dem Veranstalter vor Reiseantritt in schriftlicher Form mitzuteilen.
16. Veranstalter
Stern-Reisen UG (haftungsbeschrängt)
Freizeit für Menschen mit Behinderung
Amtsgericht Hamburg
Registernummer:HRB 131340
Geschäftsführer: Julian Uhlig / Tove Selzam
Contastraße 4
20253 Hamburg