Was ist...

 

Kurzzeitpflege?

 

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers (§ 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

 

Die Kurzzeitpflege umfasst eine Leistuingshöhe von 1612 Euro/Jahr.

 

!! Fals Sie über Kurzzeitpflege abrechnen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen !!

 

Denn...

 

Die Kurzzeitpflege wird normalerweise nur in Einrichtungen gezahlt, die mit der Krankenkasse kooperieren.
Steht jedoch keine Einrichtung zur Verfügung, kann die Kurzzeitpflege auch bei anderen Einrichtungen und Veranstaltern gezahlt werden.
Erstattungen sind nur nach Rücksprache mit der Kasse geltend zu machen.

 

Bedeutet…

 

…sofern Sie einen Pflegegrad (2,3,4 oder 5) haben und keine passende Einrichtung für die Kurzzeitpflege zur Verfügung, können Sie nach § 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XI bei Ihrer Krankenkasse Kurzzeitpflege beantragen! Hier können Sie bis zu 1.612,- Euro erhalten, die Sie für Ihren Urlaub einsetzen können!

 

 

Die Antragsstellung…

 

…erfolgt direkt bei Ihrer Pflegekasse. Hier können Sie den Bogen für die Antragsstellung und unser Infoblatt bequem herunterladen:

 

Infoblatt Finanzierungshilfe
Infoblatt_Finanzierungshilfen_web.pdf
Adobe Acrobat Dokument 263.7 KB
Antrag Kurzzeitpflege
Antrag auf Kurzzeitpflege.pdf
Adobe Acrobat Dokument 33.9 KB